Mitwirkung bei Personalmaß-nahmen
Um die Gleichstellung in Bewerbungsprozessen für Beschäftigte der Verwaltung sowie für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen zu gewährleisten, ist die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen. Daher finden Sie im folgenden einen Ablaufplan, der eine reibungslose Einstellung ermöglicht:
- 1. Jede neu zu besetzende Stelle ist grundsätzlich mindestens hochschulöffentlich auszuschreiben (siehe “Leitfaden zur Stellenausschreibung und anschließendem Auswahlverfahren“). Vorlagen für Stellenanzeigen der Personalabteilung finden Sie unter diesem Link.
- 2. Die Gleichstellungsbeauftragte ist im Vorfeld über alle Stellenausschreibungen inklusive deren Text sowie deren Veröffentlichung zu unterrichten, damit rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme besteht. Das Einverständnis mit der Stellenanzeige kann per E-Mail oder mit dem Formular "Sichtvermerk bei Stellenausschreibungen" auf der GS-Homepage erfolgen.
- 3. Nach Einverständnis zur Stellenausschreibung kann der Text veröffentlicht werden.
- 4. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist schicken Sie bitte eine Nachricht an die Gleichstellungsbeauftragte und informieren Sie darüber, dass die eingegangenen Unterlagen eingesehen werden können.
- 5. Bevor die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen an die ausgewählten Bewerber*innen verschickt werden, senden Sie bitte eine Liste mit den Einzuladenden und den Gesprächsterminen an die Gleichstellungsbeauftragte. Bei Unstimmigkeiten nimmt diese mit Ihnen Kontakt auf.
- 6. Vorstellungsgespräche: Nach Möglichkeit nimmt die Gleichstellungsbeauftragte am Gespräch teil.
- 7. „Antrag auf Durchführung einer personalrechtlichen Maßnahme“ (von der Leiterin/dem Leiter der Einrichtung unterschrieben) inklusive „Checkliste für die Einrichtung zum Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren“ an die Gleichstellungsbeauftragte weiterleiten, damit Einverständnis zur Einstellung durch Unterschrift bestätigt werden kann.
- 8. Einstellung der Bewerberin/des Bewerbers.
Weitere Informationen und Dokumente
- Wie und wann ist das Gleichstellungsteam bei Neu-Einstellung zu beteiligen?
- Leitfaden zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Stellenbesetzungsverfahren (außer Berufungen) - für Fakultäten und Einrichtungen der Universität
- Leitfaden der Personalabteilung zur Stellenausschreibung und anschließendem Auswahlverfahren (ohne Berufungsverfahren)
- Sichtvermerk bei Stellenausschreibungen
- Antrag auf Durchführung einer personalrechtlichen Maßnahme/ Checkliste für Neueinstellungen
Kontakt
Gleichstellungsbeauftragte der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:
Dorothee Konings
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Raum: Oec 2.146a
Tel. 0551 39-28807
gleichstellung@wiwi.uni-goettingen.de