Krankheitsbedingtes Fernbleiben von der Prüfung / Verlängerung der Abgabefrist von Abschlussarbeiten

Wenn Sie als Studierende*r im Zusammenhang mit einer Prüfung den Rücktritt von einer Prüfung oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit anzeigen möchten, richtet sich die Vorgehensweise nach der Art der Prüfung:


    1. Bei Rücktritt oder Versäumnis von einer Klausur oder mündlichen Prüfung

    Sofern die Abmeldung von der Prüfung in FlexNow aufgrund von Fristablauf nicht mehr möglich ist, ist dem Prüfungsamt unverzüglich, d. h. innerhalb von drei Werktagen, ein ärztliches Attest unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung einzureichen. Lassen Sie sich dafür beim Arztbesuch den "Papierausdruck für die eigenen Unterlagen" mitgeben. Dieser Papierausdruck ist nach wie vor notwendig, da die Universität für Studierende bei den Krankenkassen keine elektronischen Krankmeldungen abrufen kann. Scans oder Zusammenfassungen aus Krankenkassen-Apps werden nicht akzeptiert.


    • Schritt 1: Loggen Sie sich in eCampus ein und rufen unter der Registerkarte "Weitere Dienste" die Formulare des Prüfungsamts auf. Wählen Sie dann "Erkrankung - Rücktritt von Prüfungsleistungen" aus.
    • Schritt 2: Füllen Sie das Formular aus, laden einen Scan Ihres Attests (die obere Hälfte, d.h. ohne Diagnose) hoch und klicken auf "Senden". Das Original des Attests ist erst nach Aufforderung durch das zuständige Prüfungsamt vorzulegen.


    Der Antrag geht nun bei der*dem für das betreffende Fach zuständigen Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt ein. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird Ihre Krankmeldung bei Ihrer Prüfungsanmeldung hinterlegt, so dass die Nicht-Teilnahme nicht als Fehlversuch zählt. Die Entscheidung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
    Nähere Informationen zur Nutzung des Erkrankungsformulars finden Sie unter diesem Wiki-Link.



      2. Verlängerung der Abgabefrist einer schriftlichen Modulprüfung

      a) aufgrund einer Erkrankung oder aus sachlichem Grund


      • Wenden Sie sich hierzu direkt an den*die Prüfer*in.
      • Sachlicher Grund: Bei Zustimmung durch den*die Prüfer*in gewährt er*sie Ihnen eine angemessene Verlängerung.
      • Erkrankung: Legen Sie die Krankmeldung dem*der Prüfer*in vor. Er*Sie gewährt Ihnen eine Verlängerung der Abgabefrist um die Dauer der Erkrankung.
      • Bitten Sie Ihre*n Prüfer*in, die gewährte Verlängerung unbedingt an die zuständige Fachbetreuung im Prüfungsamt zu melden (per E-Mail), damit das neue Abgabedatum in Flexnow hinterlegt wird. Geschieht das nicht, können Sie in Flexnow Ihre Hausarbeit nicht hochladen.


      b) aufgrund eines Blockpraktikums (nur im Master of Education)


      • Bei Absolvierung eines Blockpraktikums haben Studierende des Master of Education einen Anspruch auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von schriftlichen Prüfungsleistungen.
      • Der Anspruch ergibt sich aus § 5 Abs. 5 der Prüfungs- und Studienordnung für den Master of Education. Demzufolge verlängert sich die Bearbeitungszeit einer Modulprüfung in diesem Studiengang nach Anzeige des Prüflings entsprechend dem Anteil eines Blockpraktikums an Schulen, der in diese Bearbeitungszeit fällt. Hierzu muss die Dauer und die Teilnahme an dem Blockpraktikum nachgewiesen werden. Dies gilt nicht für Klausuren, mündliche Prüfungsformen (einschließlich lehrveranstaltungsbegleitende mündliche Teilleistungen), im Verlauf einer Lehrveranstaltung zu erbringende Leistungen in Text- oder Schriftform sowie die Masterarbeit.
      • Zur Beantragung einer Verlängerung senden Sie bitte eine Bescheinigung von Herrn Dr. Behrendt per E-Mail direkt an die*den für Ihr Fach zuständige*n Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt. Bitte nennen Sie das Modul/die Module, für die Sie eine Verlängerung beantragen. In der Philosophischen Fakultät werden Verlängerungen für Module in diesen Fächern bearbeitet: Chinesisch als Fremdsprache, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Griechisch, Latein, Philosophie, Russisch, Spanisch, Werte und Normen.
      • Nach erfolgter Genehmigung informieren Sie bitte unbedingt Ihre*n Prüfer*in über die Verlängerung.




        3. Bei Anzeigen einer Erkrankung zum Zwecke der Verlängerung der Abgabefrist der Bachelor- oder Masterarbeit

        Lassen Sie sich dafür beim Arztbesuch den "Papierausdruck für die eigenen Unterlagen" mitgeben. Dieser Papierausdruck ist nach wie vor notwendig, da die Universität für Studierende bei den Krankenkassen keine elektronischen Krankmeldungen abrufen kann. Scans oder Zusammenfassungen aus Krankenkassen-Apps werden nicht akzeptiert.


        • Schritt 1: Loggen Sie sich in eCampus ein und rufen unter der Registerkarte "Weitere Dienste" die Formulare des Prüfungsamts auf. Wählen Sie dann "Fristverlängerung Abschlussarbeiten" aus.
        • Schritt 2: Füllen Sie das Formular aus, laden einen Scan Ihres Attests (die obere Hälfte, d.h. ohne Diagnose) hoch und klicken auf "Senden". Das Original des Attests ist erst nach Aufforderung durch das zuständige Prüfungsamt vorzulegen.


        Der Antrag geht nun bei der*dem für das Fach Ihrer Abschlussarbeit zuständigen Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt ein. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird Ihnen eine Verlängerung um die Dauer Ihrer Erkrankung gewährt. Die Entscheidung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
        Nähere Informationen zur Nutzung des Fristverlängerungsformulars finden Sie unter diesem Wiki-Link.


          Eine allgemeine Anleitung zum Auffinden und zum Umgang mit eFormularen ist im Übrigen über diesen Link abrufbar.