Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (LL.B.) vollintegriert in den Studiengang Rechtswissenschaften
Der Studiengang kann grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Immatrikulation in den Examensstudiengang aufgenommen werden. Demgemäß gelten dieselben Voraussetzungen, die auch für den Examensstudiengang gelten.
Die Immatrikulation wird ab dem 4. Fachsemester automatisch vorgenommen. Es ist daher ausdrücklich kein Antrag auf Änderung des Studienverlaufes zu stellen!!
Es müssen mindestens zwei Semester in Göttingen studiert werden, um den Titel des Bachelors erhalten zu können. Externe Studierende, die das Studium vor dem Wintersemester 2021/22 begonnen haben, können die Immatrikulation noch bis 31.03.2025 (Ausschlussfrist) für das Sommersemester 2025 beantragen. Studierende, die das Studium der Rechtswissenschaft ab Wintersemester 2021/22 begonnen haben, können sich auch später noch immatrikulieren.
Alle Leistungen und demgemäß auch Fachsemester aus dem Examensstudiengang werden von Amts wegen angerechnet. Ein gesonderter Antrag auf Anerkennung ist nicht erforderlich.
Für Studierende im Studiengang Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Prüfung, die sich fristgemäß für den Studiengang in das 4. oder darüberhinausgehende Fachsemester zurückgemeldet haben gilt:
Sie werden automatisch in den Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (LL.B.) immatrikuliert und erbrachte Leistungen werden auf Basis der bis zum Wintersemester 2024/25 geltenden Regelungen angerechnet. Das gilt sowohl für komplett erbrachte Leistungen als auch für Teilleistungen. Sie müssen diesbezüglich nichts weiter veranlassen!!
Die Anerkennung erfolgt im Laufe des Sommersemesters 2025. Da das Verfahren für jeden Studierenden individuell durchgeführt und aufgrund der heterogenen Datenlage nicht automatisiert werden kann, wird die Bearbeitung mehrerer tausend Datensätze etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten daher von Rückfragen den Bearbeitungsstand betreffend abzusehen.