Verfahren zur Immatrikulation

Die Zulassung für den Examensstudiengang mit integriertem LL.B. ist online in das entsprechend nächsthöhere Fachsemester zu beantragen, bei Überschreitung der Regelstudienzeit ist die Zulassung in das 10. Fachsemester zu beantragen und neben den üblichen Immatrikulationsunterlagen noch die folgenden Unterlagen hochzuladen.

  • Studienverlaufsbescheinigung über alle im Studiengang Rechtswissenschaft studierten Semester,

  • Zwischenprüfungszeugnis mit ausgewiesener Note (bei fehlender Note, die der Zwischenprüfung zugrundeliegenden Einzelleistungen, aus der die Note errechnet werden kann) oder vergleichbare Leistungen, die einer Zwischenprüfung entsprechen

  • Schwerpunktbereichszeugnis oder ein Nachweis der bisherigen Universität, dass eine Zulassung zum Schwerpunktbereich noch nicht vorliegt und der Prüfungsanspruch noch besteht.

  • Ggf. Nachweis über weitere Leistungen im Hauptstudium

  • Ggf. Bescheid über das Bestehen bzw. endgültige Nichtbestehen der Pflichtfachprüfung

  • Die Studienverlaufsbescheinigung ist unter der entsprechenden Möglichkeit im online-Portal hochzuladen.

    Alle weiteren Unterlagen sind unter „Zwischenprüfung/Leistungsnachweis/Prüfungsanspruch“ hochzuladen. Die Dokumente sind im Bemerkungsfeld entsprechend des Inhalts (z. B. Zwischenprüfungszeugnis) zu bezeichnen. Darüber hinaus erklären Sie bitte in einem formlosen Schreiben, dass Sie die Immatrikulation in den integrierten Bachelorstudiengang wünschen und laden dieses mit der Bezeichnung „integrierter BA“ unter „weitere Anhänge“ hoch.

    Wenn die Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden wurde, ist die Zulassung ebenfalls für den Examensstudiengang zu beantragen. Gleichzeitig ist ein formloser Antrag zur Immatrikulation in den Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft unter „weitere Anhänge“ hochzuladen und zu erklären, dass man mit der alleinigen Immatrikulation nur in den LL.B. einverstanden ist.