Habe ich Anspruch auf Geld- und Sachleistungen?

Manche Einrichtungen zahlen Aufwandsentschädigungen oder stellen eine kostenlose Unterkunft und/oder kostenlose Verpflegung zur Verfügung. Ein Anspruch auf Vergütung entsteht durch das Ableisten der berufsqualifizierenden Tätigkeit grundsätzlich allerdings nicht, da es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums handelt.