Achtung: Wildlebende Enten und Entenküken im Innenhof!

FÜTTERN VERBOTEN! Die Tiere werden vom Futterdienst versorgt.

Es ist verboten, den Tieren nachzustellen, sie zu berühren etc. (s. § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz).

Der Dekan

Die Tierschutzbeauftragte der Universität Göttingen
Carolin Schuon, PhD (Kontakt: Tel. +49 551 39 21760 tierschutzbeauftragte@uni-goettingen.de)