Exmatrikulation





Wichtiger Hinweis: Es wird keine automatische Exmatrikulation durchgeführt. Diese muss selbständig bei der Studienzentrale oder über die Selbstbedienungsfunktion erfolgen.


Eine Immatrikulations-/ und Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie bei der Studienzentrale der Universität Göttingen.


Laut § 14 Abs. 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) können Prüfungs- und Studienleistungen nur von immatrikulierten Personen erbracht werden. Studierende müssen während des gesamten Prüfungszeitraumes immatrikuliert sein.


In der Immatrikulationsordnung ist die Erstattung von Abgaben und Entgelten geregelt. "Erfolgt die Exmatrikulation ... vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn, sind die geleisteten Abgaben und Entgelte auf Antrag zu erstatten."


Die Exmatrikulation erfolgt erst an dem Tag, an dem Ihr Antrag bei der Studienzentrale eingeht.


Das bedeutet für Sie:




  • Sie dürfen noch an den Klausuren Anfang Oktober bzw. April teilnehmen, auch wenn die Klausurtermine bereits in das jeweils neue Semester fallen.

  • Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit abgegeben haben und sich dann sofort exmatrikulieren, tragen Sie das Risiko für den Fall des Nichtbestehens selbst.




Berücksichtigen Sie bitte bei der Festlegung des Startzeitpunktes für Ihre Abschlussarbeiten, dass laut PO die Themensteller für Bachelorarbeiten acht Wochen und für Masterarbeiten 12 Wochen Korrekturfrist haben.


Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf dieser Webseite.








Bild einer rosa blühende Kirschbaumallee. Im Hintergrund ist ein Bürogebäude zu sehen. Tagaufnahme.





Kontakt



Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Prüfungsamt

Oeconomicum, 1. Obergeschoss

Platz der Göttinger Sieben 3

37073 Göttingen



Tel. 0551 39-28822
wiwipa@uni-goettingen.de

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