Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (LL.B.) vollintegriert in den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste Prüfung
Für Bewerber, die mindestens drei Semester im Examensstudiengang an einer anderen Universität immatrikuliert waren und die die Zulassung zur Immatrikulation bis spätestens 31.03.2025 zum Sommersemester 2025 (Ausschlussfrist) online beantragen, werden in das 4. bzw. dem entsprechend höheren Fachsemester sowohl in den Examensstudiengang als auch in den Bachelorstudiengang immatrikuliert. Ab dem 5. Fachsemester ist die Vorlage einer bestandenen Zwischenprüfung zwingend erforderlich. Äquivalente Leistungen werden angerechnet. Nur für die Studienarbeit im Schwerpunktbereich, die gleichzeitig Bachelorarbeit im Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft ist, ist keine Anerkennung möglich. Diese Leistung ist zwingend in Göttingen abzulegen. Darüber hinaus müssen mindestens zwei Semester in Göttingen studiert werden.
Bewerber, die das Studium der Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste Prüfung zum Wintersemester 2021/22 aufgenommen haben, können sich auch nach dem Sommersemester 2025 für den Studiengang Rechtswissenschaft und den integrierten Bachelor immatrikulieren.
Bewerber, die die Pflichtfachprüfung bereits bestanden, bzw. die Erste Prüfung bereits bestanden haben, können den Titel des Bachelors nur dann erwerben, wenn nicht bereits ein Diplomtitel erhalten wurde. Dasselbe gilt auch umgekehrt.
Für Bewerber, die die Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden haben, besteht einmalig zum Sommersemester 2025 die Möglichkeit (Online-Zulassungsantrag bis spätestens 31.03.2025), die Immatrikulation in den integrierten Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft zu beantragen. Dabei ist auch hier zunächst die Zulassung in den Examensstudiengang zu beantragen (wenn das Fachsemester außerhalb der Regelstudienzeit liegt, bitte das 10. Fachsemester) angeben.
Die Anerkennung von Leistungen erfolgt von Amts wegen aus dem Examensstudiengang.
Hinweise zum Verfahren finden Sie hier.