In publica commoda

Presseinformation: Künstliche Intelligenz in der Justiz

Nr. 30 - 19.02.2025

Neuer Forschungsverbund untersucht Chancen moderner Softwaretechnologien im Rechtswesen

 

(pug) Im Justizsystem geht es in erster Linie um die Erstellung, Auslegung und Anwendung rechtlich relevanter Texte. Vereinzelt nutzen Akteure dafür bereits heute KI-Systeme wie ChatGPT – bislang jedoch weitgehend unkoordiniert. Ein neuer Forschungsverbund mit Beteiligung der Universität Göttingen soll dazu beitragen, den Umgang mit großen Sprachmodellen, sogenannten Large Language Models (LLM), zu systematisieren. Die Daimler und Benz Stiftung fördert das Projekt „Technologische Intelligenz zur Transformation, Automatisierung und Nutzerorientierung des Justizsystems (TITAN)“ im Rahmen ihrer „Ladenburger Kollegs“ drei Jahre lang mit insgesamt rund 1,5 Millionen Euro.

 

Künstliche Intelligenz eröffnet ungeahnte Chancen: Routineaufgaben könnten automatisiert, komplexe Probleme einfach gelöst und individuelle Bedürfnisse vorausschauend erkannt werden. Gleichzeitig sind damit Risiken verbunden und es gibt Vorbehalte, Hoffnungen und Ängste. Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz von KI-Systemen in der Justiz ist deren gesellschaftliche Akzeptanz – von der Öffentlichkeit über die Rechtsanwaltschaft bis hin zu den Justizangehörigen müssen alle den Einsatz solcher Systeme im Justizsystem akzeptieren.

 

„Ziel unseres Projekts ist es, die Bedingungen für die Akzeptanz und Akzeptabilität von KI-Systemen zu verstehen und Maßnahmen zu entwickeln und zu erproben, die zur gesellschaftlichen und individuellen Akzeptanz des KI-Einsatzes in der Justiz beitragen“, sagt Prof. Dr. Philipp Reuß vom Institut für Privat- und Prozessrecht der Universität Göttingen, der seine zivilprozessuale Expertise in das Projekt einbringt.

 

Das Projektteam unter der Leitung der Technischen Universität Braunschweig besteht aus insgesamt sieben Universitäten und deckt fachlich die Rechtsinformatik, Betriebswirtschaftslehre, Arbeits- und Organisationspsychologie sowie Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht und Rechtstheorie ab. Zum einen wollen die Expertinnen und Experten konkrete Felder im Justizsystem identifizieren, in denen Softwaretechnologien den Menschen zielgenau unterstützen und entlasten können und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den jeweiligen Einsatz zu definieren und sicherzustellen. Darüber hinaus widmen sie sich psychologischen Fragen wie der Vertrauenswürdigkeit, der Gestaltung von Arbeits- und Veränderungsprozessen und der gefühlten Verantwortlichkeit der einzelnen Akteure.

 

Kontakt:

Prof. Dr. Philipp Reuß

Georg-August-Universität Göttingen

Juristische Fakultät

Institut für Privat- und Prozessrecht

Platz der Göttinger Sieben 6

37073 Göttingen

Telefon: (0551) 39-27684

E-Mail: p.reuss@uni-goettingen.de

Internet: www.reusz.eu