Abschluss der Promotion

Im Folgenden soll, zur besseren Orientierung, ein Ablaufplan der Promotion dargestellt werden.

Im dritten Abschnitt stellen wir Ihnen die notwendigen Schritte zur Beendigung Ihrer Promotion dar. Sollten die Texte Fragen aufwerfen oder unbeantwortet lassen, weisen Sie uns bitte darauf hin.


Den ersten Schritt, um Ihre Promotion abzuschließen, stellt der "Antrag auf Promotionsprüfung" dar. Im Rahmen des Antrags schlagen Sie die Gutachter/innen Ihrer Dissertation und ein weiteres Mitglied für die Prüfungskommission vor. Bitte beachten Sie die Hinweise zur formalen Zusammensetzung.
Außerdem laden Sie im Formular Ihre unterzeichnete Bestätigung nach § 12 der Promotionsordnung hoch.

Für eine Promotion bestehen keine festen Prüfungstermine. Sie können Ihren Antrag also jederzeit einreichen. Nach der Bestellung Ihrer Gutachter*innen durch den Graduiertenausschuss, werden drei Exemplare Ihrer Dissertation in schriftlicher Form benötigt. Promovieren Sie an der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie können Sie diese direkt bei der Antragstellung oder etwa zwei Wochen später einreichen. Promovierende der Fakultät für Agrarwissenschaften reichen Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor der Dissertation ein. Die Einreichung der Dissertation erfolgt dann zu einem vorher vereinbarten Termin.
Für das Erstellen der Gutachten ist ein Zeitraum von 6 Wochen vorgesehen. Im Anschluss erfolgt die Auslage der Dissertation und der Gutachten für alle Prüfungsberechtigten der Fakultäten über einen Zeitraum von wenigstens zwei Wochen. Den Termin der Disputation setzt das Prüfungsamt / Studiendekanat nach der Entscheidung über die Annahme der Dissertation und Vollzug der Auslage offiziell fest. Die Organisation des Termins sowie des Raums obliegt dabei der oder dem Promovierenden. Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Ihrer Abteilung.
Die Disputation soll nicht später als 12 Wochen nach Abgabe der Dissertation erfolgen

Die mündliche Prüfung wird als Verteidigung (Disputation) in deutscher oder englischer Sprache abgehalten. Die Disputation ist hochschulöffentlich. Außerdem sind Gäste der Doktorandin/des Doktoranden willkommen.
Die Disputation dauert zwischen 60 und 90 Minuten. Sie ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil sollen Sie durch ein Referat von maximal 30 Minuten die Ziele und Ergebnisse ihrer Dissertation erläutern und hierzu Fragen beantworten. Im zweiten Teil stellen Sie sich den Fragen der Prüfungskommission, die sich auch auf den größeren wissenschaftlichen Zusammenhang, in dem die Dissertation steht, sowie auf Gegenstandsbereiche und methodische Fragen beziehen, die das Fachgebiet als Ganzes und angrenzende Fachgebiete betreffen.

Sollten Mitglieder Ihrer Prüfungskommission extra für die Disputation nach Göttingen anreisen, klären Sie bitte im Vorhinein eine evtl. Kostenübernahme mit Ihrem*Ihrer Erstbetreuer*in.

In Göttingen ist es üblich, dass Doktorand*innen nach der Disputation zum Gänseliesel gehen oder in geschmückten Wagen von ihren Kommiliton*innen gefahren werden. Dort erklettern sie den Brunnen, überbringen dem Gänseliesel Blumen und geben ihr einen Kuss. I.d.R. wird dies durch die Arbeitsgruppe organisiert.
An der Fakultät für Agrarwissenschaften erhalten im Rahmen der offiziellen Vergabe der Bachelor- und Masterzeugnisse nun auch Doktorand*innen Ihre (vorläufigen) Urkunden in feierlicher Atmosphäre. Das Prüfungsamt informiert per E-Mail über den Termin. Halten Sie also bitte Ihre E-Mailadresse über eCampus aktuell.

Fakultät für Agrarwissenschaften:
Sobald die Noten der Gutachten Ihrer Dissertation und der Disputation in FlexNow eingetragen sind, können Sie die Gutachten zur Einsicht im Prüfungsamt anfordern.

Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie:
Nach Bestehen der Disputation können Sie die Gutachten Ihrer Dissertation einsehen und Ihren Revisionsschein unterschreiben lassen. Ein vorgefertigtes Exemplar finden Sie hier. Weiterhin können Sie sich eine Bescheinigung über das Bestehen der Disputation ausstellen lassen.
Die endgültige Promotionsurkunde können Sie nach Veröffentlichung der Dissertation abholen.

Die Dissertation muss spätestens ein Jahr nach dem Tag der bestandenen mündlichen Prüfung ungekürzt veröffentlicht sein. Diese Frist kann auf Antrag durch den Graduiertenausschuss um maximal ein Jahr verlängert werden. Vor der Veröffentlichung der Dissertation haben Sie die Möglichkeit gemäß den Vorschlägen der Betreuer*innen Ihre Arbeit zu korrigieren.

Für die Veröffentlichung müssen je nach Promotionsstudiengang 5 Pflichtexemplare im Prüfungsamt Agrarwissenschaften bzw. 10 Pflichtexemplare in der Bereichsbibliothek Forst eingereicht werden. Bitte legen Sie das Titelblatt der Dissertation nach Anlage 3 der GFA-Promotionsordnung an. Achten Sie darauf, dass auf der Rückseite des Titelblatts Ihre Gutachter*innen und das Datum der mündlichen Prüfung vermerkt werden müssen. Weiterhin ist diesen Exemplaren ein akademischer CV beizufügen. Verwenden Sie bitte keine Ringbindung!
Ihren Revisionsschein reichen Promovierende der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie bitte im Dekanat ein. Promovierende der Fakultät für Agrarwissenschaften bekommen ein vorgefertigtes Schreiben vom Prüfungsamt.

Die Veröffentlichung der Dissertation kann auf drei verschiedene Arten erfolgen.

  • als VLB-gelistete Buchhandelsausgabe z.B. über den Uni-Verlag
  • als elektronische Publikation auf dem Dokumentenserver der SUB Göttingen:
    Das eDiss-Verfahren beinhaltet die Abgabe von zwei gedruckten Exemplaren, die in der Zahl der Pflichtexemplare enthalten sind.
  • als kumulative Dissertation:
    Bei der kumulativen Dissertation sind die Beiträge durch eine aussagekräftige Einführung in die zugrundeliegende wissenschaftliche Fragestellung sowie eine übergreifende Diskussion mit Zusammenfassung, in der die eigenen Ergebnisse in den fachlichen Kontext eingeordnet werden (Synopsis), und ein Literaturverzeichnis zu ergänzen. Die kumulative Dissertation ist gebunden vorzulegen.

Beraten Sie sich zu diesem Thema am besten mit Ihrer Erstbetreuerin/Ihrem Erstbetreuer und anderen Mitgliedern Ihres Betreuungsausschusses.


Sollten Sie nach der Promotion außerhalb Deutschlands arbeiten wollen, kann es notwendig sein, das Prüfungszeugnis und die Doktorurkunde von der Universitätsverwaltung und der Regierung des Landes Niedersachsen (die entsprechende Zweigstelle hat ihren Sitz in der Polizeidirektion Göttingen) beglaubigen zu lassen. Bitte beachten Sie dafür die zusätzlichen Informationen. Auskunft über die Notwendigkeit einer solchen Beglaubigung geben die entsprechenden Botschaften der Länder in denen Sie tätig werden wollen.

Universitätsverwaltung
Abteilung Wissenschaftsrecht und Trägerstiftung
Polizeidirektion
von-Siebold-Str. 2
37075 Göttingen
Groner Landstrasse 51
37081 Göttingen
Dorothee Lohde
Tel: +49 551 / 39-21784
Mail: dorothee.lohde@zvw.uni-goettingen.de
Frau Engelhardt
Tel: +49 551 / 4911715
Mail: apostillen@pd-goe.polizei.niedersachsen.de
Andere Abschnitte des Ablaufplans einer Promotion: