Welche Aufgaben erfüllt die GFA?
Die GFA sorgt für die Entwicklung, Pflege und Sicherung von Standards für Zugangsvoraussetzungen sowie die Betreuung der Auswahl- und Prüfungsverfahren in der Promotionsausbildung der Agrar- und Forstwissenschaften.
Die GFA übernimmt folgende Aufgaben (§2 der GFA-Ordnung):
- Beratung Promovierender und Promotionsbetreuender in nicht wissenschaftlich-inhaltlichen Fragen,
 - Gewährleistung eines Betreuungsverhältnisses zwischen Promovierenden und Betreuenden, das auf Grundlage der Rechtsvorschriften die Rechte und Pflichten aller Beteiligten garantiert insbesondere durch den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung,
 - Informationsbereitstellung zu Promotionsmöglichkeiten im Bereich der Agrar- und Forstwissenschaften und Aktivitäten der GFA.
 - Organisation von Veranstaltungen zur Vermittlung von Methodenkompetenz und Schlüsselqualifikationen sowie zur Berufseinmündung,
 - Förderung guter wissenschaftlicher Praxis,
 - Vermittlung bei Konflikten zwischen Promovierenden und Betreuenden,
 - Unterstützung und Anregung von Initiativen der beteiligten Fakultäten zur Einwerbung von Drittmitteln (insbesondere bei Graduiertenkollegs, Promotionsprogrammen und Promotionsstudiengängen), Unterstützung beim Entwurf entsprechender Anträge,
 - Vergabe von Reisekostenbeiträgen und anderen Förderungen nach Maßgabe vorhandener Mittel,
 - Vergabe von Übergangsstipendien,
 - Förderung von Auslandskontakten und -aufenthalten, Angebote zur außerfachlichen Qualifizierung und Integration ausländischer Promovierender,
 - Mitwirkung an der Alumni-Arbeit,
 - Förderung von Gleichstellung, Diversität und Familienfreundlichkeit,
 - Prüfungsverwaltung, sofern diese nicht durch einzelne Promotionsprogramme oder Trägerfakultäten wahrgenommen wird.