1. Die Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungskommission hat am 17.12.2014 folgenden Beschluss zur Berechnung der Credits bei Anerkennungen von ausländischen Leistungen gefasst: 2. Die inhaltliche Prüfung bei Anträgen auf Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen erfolgt über das Service-Center (Studienberatung/Auslandsstudienberatung) der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. 3. Für den Wert Nmax in der bayerischen Formel wird der Median angenommen, wenn im ausländischen Notensystem nachweislich die beste Note für einen Bereich z. B. von 93 bis 100 Prozent angegeben ist. Nmin bleibt der niedrigste Wert, der zum Bestehen (4,0) erforderlich ist. 4. Es wird im Bestehensbereich eine mindestens mit 4 Noten abgestufte Bewertung erwartet. Kann diese nicht vorgelegt werden, wird die anerkannte Prüfungsleistung mit „bestanden“ bewertet. 5. Sollte auf dem Transcript of Records kein anderes Notensystem ausgewiesen sein, erfolgt die Umrechnung entsprechend der ECTS-Noten. 6. Die Notenumrechnung gilt nicht für Abschlussnoten, da in einigen Ländern zwischen Prüfungsleistungen und Gesamtnoten unterschieden wird. Unser Team und unsere Sprechzeiten finden Sie hier.
Umrechnung von Noten
Beschlüsse der Prüfungskommission zur Umrechnung von aus dem Ausland mitgebrachten Noten
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