Sommersemester: Wintersemester: WIE kann ich überprüfen, ob ich angemeldet bin? Normalerweise erhalten Sie eine E-Mail, die Ihre Anmeldung bestätigt. Bewahren Sie diese gut auf. Sollten Sie keine E-Mail erhalten, loggen Sie sich in FlexNow unter Studierendendaten ein. Dort erscheint für jede angemeldete Prüfung, deren Name und Zeit der Prüfung mit einem Fragezeichen davor. Ein Fragezeichen steht für eine angemeldete aber noch nicht bewertete Prüfungsleistung. WAS sollte ich tun, wenn eine Anmeldung nicht funktioniert? Bitte schreiben Sie innerhalb der Anmeldefrist eine E-Mail an das Prüfungsamt. Sollte Ihnen die Teilnahme an einer Prüfung gesundheitsbedingt nicht möglich sein, ist von Ihnen gem. § 18 Abs. 2 Punkt 4 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) ein ärztliches Attest einzureichen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall nicht von einem Prüfungstermin in FlexNow ab, sondern reichen lediglich das Attest ein. Pflichtberatung gem. § 7 Abs. 4 APO In der Allgemeinen Prüfungsordnung der Universität wird in § 7 Abs. 4 festgelegt, dass die Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung in Orientierungsmodulen erst nach Teilnahme an einer Pflichtstudienberatung erfolgen kann. Das bedeutet, dass nach zweimaligem Nichtbestehen eines Orientierungsmoduls eine erneute Anmeldung zu diesem Modul nicht möglich ist, sondern erst eine Pflichtstudienberatung durchzuführen ist. Wen betrifft dies? Es betrifft alle Studierenden aller Bachelorstudiengänge, die ein Orientierungsmodul bereits zweimal nicht bestanden haben. Wer führt die Beratung durch? Die erforderliche Beratung führen die Professuren durch, bei denen der jeweils letzte (also der zweite Versuch) des Orientierungsmoduls nicht bestanden worden ist. Es müssen also ggf. mehrere Beratungen für mehrere Module durchgeführt werden! Es ist sinnvoll, diese Beratung zeitnah zum zweiten Fehlversuch durchzuführen. Was haben Studierende zu tun? Pflichtstudienberatung gem. § 11 Abs.1 Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang In der Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Georg-August-Universität Göttingen wird in § 11 Abs. 1 festgelegt, dass die Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung in einem Pflicht- oder Orientierungsmodul erst nach Teilnahme an einer Pflichtstudienberatung erfolgen kann. Das bedeutet, dass nach zweimaligem Nichtbestehen eines Orientierungsmoduls eine erneute Anmeldung zu diesem Modul nicht möglich ist, sondern erst eine Pflichtstudienberatung durchzuführen ist. Wen betrifft dies? Es betrifft alle Studierenden aller Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge, die ein Orientierungsmodul bereits zweimal nicht bestanden haben. Wer führt die Beratung durch? Die erforderliche Beratung führen die Professuren durch, bei denen der jeweils letzte (also der zweite Versuch) des Orientierungsmoduls nicht bestanden worden ist. Es müssen also ggf. mehrere Beratungen für mehrere Module durchgeführt werden. Es ist sinnvoll, diese Beratung zeitnah zum zweiten Fehlversuch durchzuführen. Was haben Studierende zu tun? Sie müssen entsprechend zu einer Pflichtberatung, wenn Sie das Modul Mikro I , Mikro II, Makro I oder Makro II zweimal nicht bestanden haben. Im Geltungsbereich der Bachelor-Rahmenprüfungs- und Studienordnung können bis zu vier Modulprüfungen zu Pflicht- oder Wahlpflichtmodulen aus dem Angebot der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät je einmal zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden, wenn sie im 1. Versuch bereits bestanden wurden. Es handelt sich um Für innerhalb der ersten vier Fachsemester im ersten Versuch bestandene Modulprüfungen kann bei bis zu drei Modulprüfungen die Prüfung je einmal zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden; durch die Wiederholung kann keine Verschlechterung der Note eintreten. Eine Wiederholung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des erstmaligen Bestehens erfolgen. Klausureinsichten sind für alle Studierenden vollumfänglich möglich. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der Professuren über die jeweiligen Termine der Klausureinsichten. Auf den Webseiten des Teams Digitales Lernen und Lehren, finden Sie Informationen zu E-Prüfungen an der Universität Göttingen. Hörsaalbelegung bei Klausuren
  
    
        
            
                
  
                  
                    Modulprüfungen
                      
                        
                        
                          
                              
                                  
                                       
                                       
   
                                  
                                        
                                       
                              
                          
                        
                      
        
                      
                          
                          
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                           
                           
                          
                          
                               
                            
                          
       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                   Platz der Göttinger Sieben 3
                   37073 Göttingen
                  
                 
                
                 Tel. 0551 39-28822
                 wiwipa@uni-goettingen.de
              
              
            
        
    
  
  
  
  
  
  
  
  
 
 
  
   
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Krankmeldung für Klausuren
Wiederholung von Klausuren
Wiederholung von Klausuren im 2-Fächer-Bachelor VWL
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Pflichtstudienberatung in Orientierungs- und Pflichtmodulen für 2-Fächer-Bachelor
Möglichkeiten zur Notenverbesserung im Mono-Bachelor
Möglichkeiten zur Notenverbesserung im 2-Fächer-Bachelor VWL
Klausureinsicht
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Raumplanung
