Forschung

Die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls liegen im Sanktionen- und Vollzugsrecht (insb. Maßregelrecht), im Verbandssanktionenrecht samt strafprozessualer Bezüge und kriminologischer Grundlagen (Wirtschaftskriminologie) sowie dem allgemeinen Kriminalpräventionsrecht. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt in rechtsbezogener Evaluationsforschung.

Doktoranden

Doktorandinnen und Doktoranden des Lehrstuhls

Göttingen Criminal Justice Lab
In Kooperation mit Justiz, Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzug sowie der Polizei veranstalten wir ab dem Wintersemester 2025/26 erstmals das „Göttingen Criminal Justice Lab“. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll unter Einbeziehung studentischer Mitarbeit im Sinne forschungsbezogener Lehre ein ständiger Dialog zwischen Praxis und Wissenschaft etabliert werden. Weitere Informationen

Forschungsverbund: Sportkriminologie
Zur Untersuchung interpersonaler Gewalt innerhalb des Hochleistungssportes wurde 2024 ein Forschungsverbund Sportkriminologie gegründet. Weitere Informationen

Aktuelle Projekte


Ausschreibung mehrerer Bachelor- und Masterarbeiten im Themenfeld „Versorgung psychisch auffälliger Straftäter“. Weitere Informationen

DFG-Gefördert: Gelingensbedingungen der suchttherapeutischen Behandlung von Straftäterinnen und Straftätern – Eine kriminologische Rückfallstudie


Ansprechpartner: Alexander Baur und Elena Schaffeld

Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt ist die am häufigsten angeordnete freiheitsentziehende Maßregel des deutschen Strafrechts. Sie verursacht vergleichsweise hohe Kosten; ihr Beitrag zur Rückfallverhinderung scheint gleichwohl zweifelhaft. Mit Blick auf die Anordnungsvoraussetzungen fällt das Erfordernis einer positiven Behandlungsprognose auf. Diese ist in der Praxis kaum valide zu stellen. Dies liegt unter anderem daran, dass flächendeckende epidemiologische Daten zu den Wirksamkeits- und Gelingensbedingungen einer Unterbringung nach § 64 StGB nach wie vor fehlen.

In Kooperation mit dem MRVZN Niedersachsen – Standort Bad Rehburg wird eine längsschnittliche Evaluationsstudie durchgeführt. Mit dem Ziel, die Versorgungswirksamkeit im Maßregelvollzug nach § 64 StGB zu untersuchen, Erkenntnisse zu Prädiktoren der Behandlungserfolgsprognose zu gewinnen und die mit der deliktischen Rückfälligkeit verbundenen personenspezifischen und behandlungsinternen Faktoren zu identifizieren, verbindet sie Rückfalldaten des Bundeszentralregisters mit den Informationen der sogenannten „Stichtagserhebung“ des deutschen Maßregelvollzugs. Die „Stichtagserhebung“ umfasst dabei neben demographischen Informationen der Untergebrachten auch deren psychiatrische und strafrechtliche Vorgeschichte sowie diverse Variablen zum Behandlungsverlauf. Der zusammengeführte Datensatz erlaubt personenspezifische Auswertungen zu den Wirksamkeits- und Gelingensbedingungen der forensischen Suchtbehandlung.


Entscheidungsspielräume der Staatsanwaltschaft - Eine rechtsdogmatische und rechtstatsächliche Analyse des Opportunitätsprinzips


Ansprechpartnerin: Lena Kolkmeyer

Opportunitätseinstellungen stellen keine selten genutzte Ausnahme des strafprozessualen Legalitätsprinzips dar. Doch mit der Anwendung der §§ 153 ff. StPO gehen dogmatische und rechtstatsächliche Fragen einher: insbesondere welche Kriterien zu Opportunitätseinstellungen führen. Rechtsbegriffe wie „geringe Schuld“ und „fehlendes öffentliches Interesse“ lassen dabei weite Spielräume zu.
Das Projekt nähert sich Opportunitätseinstellungen rechtsdogmatisch und rechtstatsächlich an. Auch die Bedeutung der (politischen) Einflussnahme durch Weisungen nach §§ 146, 147 GVG sowie die divergierende Einstellungspraxis der Länder sollen näher untersucht werden. Dabei möchte das Projekt durch die Doppelstruktur von rechtsdogmatischer und empirischer Analyse nicht nur einen wissenschaftlichen Mehrwert, sondern auch einen praxistauglichen Rahmen für staatsanwaltschaftliche Entscheidungen bieten.


Ambulante, teilstationäre und gemeindenahe Versorgung in der Forensik – Bedarf und rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten


Ansprechpartnerin: Larissa Landwehr

In der Allgemeinpsychiatrie setzt man neben der Unterbringung in geschlossenen psychiatrischen Kliniken schon seit Langem auch auf eine ambulante beziehungsweise teilstationäre sowie eine gemeindenahe Versorgung. Demgegenüber wird in der forensischen Psychiatrie noch immer an einer zentralisierten Unterbringung in geschlossenen und teils hochgesicherten Einrichtungen festgehalten. Durch lange Unterbringungsdauern und teils erhebliche Überbelegungen gerät die Forensik dabei zusehends unter Druck. Das Projekt erkundet auch deswegen die Möglichkeiten einer weiteren Angleichung der forensischen Versorgung an die Allgemeinpsychiatrie. Mithilfe von Experteninterviews wird in einem ersten Schritt eine Bedarfsanalyse durchgeführt. In einem zweiten Schritt wird das Projekt rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten beleuchten und dabei insbesondere der Frage nachgehen, ob die Einführung offener und gemeindenaher Behandlungskonzepte mit den geltenden maßregelrechtlichen Bestimmungen vereinbar wäre oder sich ein gesetzlicher Reformbedarf ergibt.


Unternehmen als Akteure im Völkerstrafrecht – Eine kriminologische Untersuchung unternehmerischer Handlungen im Zusammenhang mit völkerstrafrechtlichen Verbrechen


Ansprechpartnerin: Poppea Patrick

Mit der zunehmenden Verflechtung globaler Märkte rückt die Rolle privater Unternehmen bei schwersten Menschenrechtsverletzungen stärker in den Fokus völkerrechtlicher, strafrechtlicher und gesellschaftlicher Diskussionen. Vor diesem Zusammenhang untersucht das Projekt die Hintergründe unternehmerischer Beteiligung an Völkerstrafrechtsverbrechen aus einer kriminologischen Perspektive. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche strukturellen und politischen Rahmenbedingungen sowie innerbetrieblichen Organisationsmechanismen eine Beteiligung von Unternehmen an staatlicher oder nichtstaatlicher Gewalt begünstigen. Dafür werden historische und aktuelle Fallkonstellationen unter Einbezug kriminologischer und strafrechtswissenschaftlicher Theorien vergleichend ausgewertet.


Prävention und Bewältigung der Delinquenz strafunmündiger Kinder


Ansprechpartnerin: Christina Rueß

Das Projekt zielt darauf ab, die bestehenden Herausforderungen und Möglichkeiten im Umgang mit der Delinquenz strafunmündiger Kinder zu untersuchen sowie gegebenenfalls Verbesserungs- und Reformbedarf aufzuzeigen. Während rechtspolitisch in diesem Zusammenhang immer wieder die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze gefordert wird, wählt das Projekt bewusst einen breiteren Ansatz und lenkt seinen Blick auf das gesamte (kriminalpräventive) Versorgungssystem. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Zusammenspiel der unterschiedlichen Teilrechtsordnungen – wie dem Kinder- und Jugendhilferecht, dem Familienrecht und dem Jugendstrafrecht – sowie der Rolle der beteiligten Institutionen.


Erfahrungen, beruflicher Alltag und Sicherheit in der Bewährungshilfe (EbASiB). Eine kriminologische Studie unter Bewährungshelfer:innen


Ansprechpartnerin: Elena Schaffeld

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 20.06.2023 erneut die Bedeutung eines am Stand der Wissenschaft ausgerichteten Resozialisierungskonzepts hervorgehoben. Es ist Sorge dafür zu tragen, dass die Zwecke der strafrechtlichen Sanktionen und insbesondere die Wiedereingliederung von Straftäter:innen mit den notwendigen personellen und finanziellen Mitteln gesichert sind. Der Bewährungshilfe kommt an dieser Stelle eine zentrale Rolle zu.
Die Befragung wird in Kooperation mit dem DBH Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. durchgeführt.


Umgang mit der Durchsicht, Beschlagnahme und Auswertung von Smartphones – Eine Untersuchung zur Rechtsdogmatik und Rechtswirklichkeit


Ansprechpartnerin: Luisa Tregner

Angesichts des enormen technologischen Wandels der letzten 20 Jahre stellt sich die Frage, ob die Ermächtigungsgrundlagen rund um die Beschlagnahme noch zeit- und verfassungsgemäß sind. Das Smartphone hat sich mit seiner zunehmenden Verbreitung seit Mitte der 2000er zu einem digitalen Allzweckgerät entwickelt und steht exemplarisch für diesen technologischen Fortschritt. Als Alltagsbegleiter ist es dazu in der Lage, stets tatrelevante Umstände aufzuzeichnen und als beweisbedeutend zu gelten. Zugleich sammelt es jedoch auch eine große Menge an Daten über das gesamte Privatleben der Nutzenden. Durch eine bundesweite Befragung der Staatsanwaltschaften soll der tatsächliche Umgang mit der Durchsicht, Beschlagnahme und Auswertung von Smartphones erfragt werden, um daraus Schlüsse über einen möglichen Reformbedarf der Vorschriften zu ziehen.