Universitätsausweis
Für jede/n Mitarbeiter*in der Universität Göttingen kann ein Universitätsausweis ausgestellt werden. Neben der Nutzung als Sichtausweis können die Mitarbeiter*innen mit diesem Ausweis Zeiterfassungsgeräte bedienen, bargeldlos in den Mensen zahlen, elektronische Zutrittsberechtigungen für Gebäude und Parkplätze nutzen sowie die Angebote der SUB Göttingen und des Hochschulsports in Anspruch nehmen.
Zur Vermeidung von Wartezeiten vereinbaren Sie für die Ausstellung des Ausweises bitte einen Termin (kartenstelle@zvw.uni-goettingen.de).
Die Kartenstelle ist barrierefrei zu erreichen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Termin.
Studierendenausweis
Weitere Informationen zum Studierendenausweis finden Sie hier.
Gästeausweis
Ein Gästeausweis wird auf Antrag von berechtigten Mitarbeiter*innen von Universitätseinrichtungen für Personen ausgestellt, die weder Mitarbeiter*innen noch Studierende an der Universität Göttingen sind, aber aufgrund ihrer Tätigkeit mit einem Ausweis ausgestattet werden sollen.
Dazu gehören u. a. Gastwissenschaftler*innen, Doktorand*innen, Stipendiaten oder freie Mitarbeiter*innen, denen zeitlich befristet eine Karte zur Nutzung bestimmter Dienste an der Universität Göttingen gewährt wird, z. B. die Berechtigung zur Nutzung der SUB Göttingen oder der Zutritt zu einem Universitätsgebäude bzw. die bargeldlose Zahlung in den Mensen.
Zur Nutzung der IT-Infrastruktur der Universität (WLAN, Druckservices, Rechner) kann über Ihre Fakultät eine kostenlose Benutzerkennung bei der GWDG beantragt werden. Auskunft hierzu erteilen nicht die Mitarbeiter*innen der Kartenstelle, sondern die IT-Beauftragten Ihrer Einrichtung. Auch alle Services der SUB Göttingen können nach der Einrichtung eines Bibliotheksgästekontos mit diesem Ausweis genutzt werden.
Die Kosten in Höhe von derzeit 15 € pro Gästeausweis werden der beantragenden Einrichtung in Rechnung gestellt.
Die Karte muss über das Mitarbeiterportal von einer berechtigten Person (aus der jeweiligen Einrichtung) im Workflowcenter Lucom beantragt werden:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kartenstelle.